wer-wie-was

Wer, Wie, Was?

Was ist ein ambulanter Intensivpflegedienst?

Ambulante Intensivpflege, oder auch außerklinische Intensivpflege genannt, ist die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen
Menschen mit lebensbedrohlicher Erkrankung außerhalb einer Klinik. Die Patienten werden zuhause oder in einer
Wohngemeinschaft von examinierten Pflegefachkräften rund um die Uhr betreut, da jederzeit eine lebensbedrohliche
Situation für den Patienten eintreten kann.

Wer benötigt Intensivpflege?

Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen sind intensivpflegebedürftig. Die häufigsten Fälle für eine Intensivpflege
sind Menschen, die teilweise auf Beatmungspflege angewiesen sind, aber auch z. B. Injektionen, Blutentnahme,
Verbandwechsel, Wundmanagement, Vitalzeichenkontrolle, Stomaversorgung, Inkontinenzversorgung und
Grundpflege nach SGB XI (Hilfen beim Waschen, Essen, An- und Ausziehen sowie Bewegung).

Typische Krankheitsbilder in der Intensivpflege

  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
  • Atemwegserkrankungen mit erforderlicher invasiver oder noninvasiver Beatmung
  • Pflege bei tracheotomierten Patienten
  • Hoher Querschnitt
  • Tumorerkrankungen
  • Schädel-Hirn-Traumata
  • Chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen
  • Apallisches Syndrom
  • Hypoxische Hirnschäden: Koma, Wachkoma, apallisches Syndrom
  • Hirnorganische Schädigungen
  • Muskeldystrophie/ Muskelatrophie

 

Kosten für Intensivpflege

Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege und der Beatmungspflege werden in der Regel von der Krankenkasse
getragen. Die gesetzliche Grundlage steht im SGB V, § 37. Je nach Vertrag zwischen Pflegedienst und Krankenkasse
und Feststellung des Umfangs der Intensivpflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
(MDK) können individuelle Zuzahlungen für den Patienten entstehen.

 

Wohngemeinschaften für intensivpflegebedürftige Patientinnen und Patienten

Neben der häuslichen Intensivpflege bieten wir unseren Patientinnen und Patienten eine umfassende Versorgung in
betreuten Wohngemeinschaften.

 

Therapien in betreuten Wohngemeinschaften

Regelmäßige Therapien unterstützen den Gesundheitszustand unserer intensivpflegebedürftigen Patientinnen und
Patienten. Sie fördern ihre Fähigkeiten und sind daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zurück ins Leben.

In unseren betreuten WGs übernehmen wir zuverlässig die Koordination und Organisation der individuellen
Therapiemaßnahmen. Gleichzeitig sorgen wir für die fachärztliche Betreuung vor Ort und initiieren den regelmäßigen
Dialog zwischen allen an einer Versorgung beteiligten medizinischen Experten. Zuverlässig begleiten wir die
Patientinnen und Patienten natürlich auch zu allen anstehenden Therapien und Arztterminen außerhalb der
Wohngemeinschaft.

Willkommen im barrierefreien Zuhause – betreute Wohngemeinschaften

Viele unserer Patientinnen und Patienten suchen nach einer Alternative zur Versorgung in der eigenen Häuslichkeit,
möchten aber auch nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden. Haben Sie hier schon einmal über die
Möglichkeit der Versorgung in einer betreuten Wohngemeinschaft nachgedacht?

Wohngemeinschaften

Eine Versorgungsform der außerklinischen Intensivpflege sind betreute Wohngemeinschaften.

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In einer betreuten Wohngemeinschaft finden mehrere intensivpflegebedürftige Patientinnen und Patienten ein
neues, gemeinsames Zuhause. Durch die Kombination von Privat- und Gemeinschaftsbereichen sollen jedem
Bewohner zugleich individuelle Freiräume und Möglichkeiten zum gemeinsamen Leben sowie Erleben
gegeben werden.

Bei der Auswahl von Wohnobjekten wird sorgfältig auf verschiedene Punkte geachtet:

    • Aspekte der Barrierefreiheit
    • eine ruhige Lage
    • kurze Wege zu Grün- oder Parkanlagen
    • eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
    • Einkaufsmöglichkeiten und andere Infrastruktureinrichtungen

In den WGs verfügt jede Patientin und jeder Patient über einen persönlichen Wohnbereich der nach den eigenen
Vorstellungen gestaltet werden kann. Als Gemeinschaftseinrichtungen stehen Küche, Wohnzimmer, Bäder,
Toiletten sowie teilweise ein Außenbereich allen Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

Finanzierung der betreuten Wohngemeinschaften

Die Vermietung der Wohnplätze erfolgt über externe Anbieter. Die Kosten für Miete und Verpflegung übernehmen
Patienten und Angehörige selbst. Die Pflegekosten werden mit den für Ihren Versorgungsfall zuständigen
Kostenträger verhandelt und abgerechnet.