Die Kosten für die außerklinische Intensiv- und der Beatmungspflege werden in der Regel größtenteils von der Krankenkasse getragen. Die gesetzliche Grundlage steht im SGB V, § 37. Je nach Feststellung des Umfangs der Intensivpflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) können individuelle Zuzahlungen für den Patienten entstehen.