Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen sind intensivpflegebedürftig. Die häufigsten Fälle für eine Intensivpflege sind Menschen, die teilweise auf Tracheostomapflege und/oder Beatmungspflege angewiesen sind. Zudem kommen noch folgende Leistungen dazu: z. B. Injektionen, Blutentnahme, Verbandwechsel, Wundmanagement (uvm.) sowie Grundpflege nach SGB XI (Hilfen beim Waschen, Essen, An- und Ausziehen sowie Bewegung) fallen unter diese Kategorie.
Veröffentlicht am von admin
Posted in