Was ist häusliche Krankenpflege und wer hat Anspruch darauf?
Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzlichen Regelungen zur HKP sind im § 37 SGB V zu finden. Ein Anpruch besteht allerdings nur, wenn keine andere Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann (§ 37 (3) SGB V).